Psychologische Sachverständigenbegutachtung bedeutet für uns qualitativ hochwertiges wissenschaftliches Arbeiten. Wir profitieren von der gemeinschaftlichen Bearbeitung der gutachterlichen Fragestellungen und können Gutachtenaufträge zeitnah bearbeiten. Darüber hinaus stehen wir im Rahmen eines Fachteams des Berufsverbands Deutscher Psychologen und Psychologinnen (BDP) mit weiteren erfahrenen Kollegen in fachlichem Austausch und nutzen regelmäßig Supervision. Wir bilden uns ständig weiter, in dem wir einschlägige Fortbildungen besuchen und uns aktueller Literatur und neuster psychologischer Testverfahren bedienen. Für spezielle medizinisch-psychiatrische Fragestellungen im Rahmen unserer Aufträge kooperieren wir zudem mit einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden zu den Bereichen

  • Sorge-/ Umgangsrecht
  • Kindeswohlgefährdung
  • Erziehungsfähigkeit
  • Herausnahme bzw. Rückführung von Kindern
  • Aussagetüchtigkeit von Zeugen
  • Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen im Kontext von Sexual- und Gewaltdelikten
  • strafrechtliche Verantwortlichkeit und Entwicklungsreife von Jugendlichen und Heranwachsenden (§§ 3, 105 JGG)

Wir verfügen des Weiteren über vielfältige praktische und wissenschaftliche Erfahrungen zu Spezialgebieten der psychologischen Sachverständigenbegutachtung wie frühkindliche Entwicklung, Häusliche Gewalt, Stalking, sexueller Missbrauch von Kindern durch Männer und Frauen, Drogenabhängigkeit, Kindeswohlgefährdung und psychisch erkrankte Eltern.

Bei Fragen zur Schuldfähigkeit (§§20, 21 StGB) verweisen wir gerne an unseren Kooperationspartner Herrn Johannes Th. Nagel.

Referenzen

  • Staatsanwaltschaften
    StA Aschaffenburg, StA Berlin, StA Darmstadt, StA Fulda, StA Frankfurt am Main, StA Mainz, StA Mannheim, StA Potsdam, StA Landau in der Pfalz  
  • Amtsgerichte
    AG Bad Homburg, AG Bensheim, AG Bruchsal, AG Darmstadt, AG Diez, AG Ettlingen, AG Frankfurt am Main, AG Friedberg, AG Groß-Gerau, AG Hanau, AG Heidelberg, AG Karlsruhe, AG Karlsruhe-Durlach, AG Königstein im Taunus, AG Lahnstein, AG Lahr, AG Lampertheim, AG Langen, AG Limburg-Weilburg, AG Mainz, AG Mannheim, AG Marburg, AG Meißen, AG Michelstadt, AG Offenbach am Main, AG Rüdesheim am Rhein, AG Saarbrücken, AG Sinsheim, AG Sonnenberg, AG Weilburg, AG Weinheim, AG Wiesbaden, AG Wiesloch, AG Wittlich, AG Worms
  • Landgerichte
    LG Darmstadt, LG Saarbrücken, LG Wiesbaden
  • Oberlandesgerichte
    OLG Frankfurt am Main, OLG Karlsruhe

Möchten Sie uns mit einem Sachverständigengutachten beauftragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.